Junge Flüchtlinge

Rechtliche Grundlagen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Der Umgang mit der großen Anzahl an Menschen, die Deutschland als Flüchtlinge erreicht, ist aktuell das Top-Thema jeder Nachrichtensendung. Unter den Flüchtlingen sind nicht nur Erwachsene und Familien, sondern auch zunehmend Kinder und Jugendliche, die allein – also ohne die Begleitung einer sorgeberechtigten Person– ihr Heimatland verlassen.
Die als „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ bezeichneten Kinder und Jugendlichen sollen besonders geschützt werden. Es steht ihnen nicht nur der sofortige Zugang zu Schulen und Ausbildungsstätten zu, sie haben auch Anspruch auf Inobhutnahme durch das Jugendamt, einen persönlichen Vormund und eine Unterbringung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe.

Allen, die in Ihrer Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe , in Schulen oder im Ehrenamt das erste Mal vor der Aufgabe stehen, mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu arbeiten, stellen sich vielfältige rechtliche Fragen. Was genau bedeutet eigentlich die Bezeichnung „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“? Wie lange dürfen die Kinder und Jugendlichen bleiben? Was unterscheidet sie asylrechtsverfahrensmäßig von Erwachsenen? Gibt es auch Abschiebungen?

Die rechtliche Grundlage zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist sehr komplex. Dies verunsichert alle, die sich an der Betreuung der Kinder und Jugendlichen beteiligen. Der Vortrag soll deshalb einen ersten Überblick und Einblick in das deutsche Asyl- und Flüchtlingsrecht geben und aufzeigen, welchem „System“ die Flüchtlinge in Deutschland begegnen.

Zielgruppe

Pädagogische Fachkräfte aus Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen, Jugendämter, Ehrenamtliche MitarbeiterInnen, Interessierte